Aktion / Bericht
ÖDP mit dabei bei der #THRingvorlesung mit Prof. Dr. Torsten Oppelland
Thüringer Superwahljahr 2024
Am 22. April 2024, war der Regionalverbandsvorsitzender der Ökologischen-Demokraten (ÖDP) in Mittelthüringen, André Ziervogel als aufmerksamer Zuhörer bei der #THRingvorlesung mit Prof. Dr. Torsten Oppelland zugegen. Prof. Oppelland widmete sich dem Superwahljahr 2024, der speziellen Konstellation der nun auslaufenden Minderheitsregierung und den Effekten neuer politischer Akteure in Thüringen.
Hierbei stellte Prof. Oppelland zunächst in der Bilanzierung der Legislaturperiode fest, dass der sogenannte „legislative Output“ vergleichbar mit den Vorgängerregierungen sei. Auch die Einordnung des neuen Bündnisses Sarahs Wagenknecht (BSW) über die Betrachtung eines eindimensionalen politischen Spektrums (etwa in Links und Rechts) hin zu Achsen einer soziokulturellen und einer sozioökonomischen Konfliktdimension war ein den Diskurs bereichernder Punkt (an dieser Stelle sei auf das Manifesto-Projekt https://manifesto-project.wzb.eu und das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung als Daten- und Modellgrundlage hingewiesen).
Fazitiös stellte Prof. Oppelland fest, dass die vergangene Legislatur mit ihrer Minderheitsregierung „keinen Gewinn an demokratischer Qualität“ und „eine reduzierte Zurechenbarkeit der Verantwortung“ bezüglich politischer Entscheidungen nach sich zog. André Ziervogel unterstützt diese Einschätzung insofern, dass womöglich eine wertvolle Chance verpasst wurde, die Rolle des einzelnen Parlamentariers über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg zu stärken sowie direktdemokratische Elemente zu fördern.
Unser Regionalverbandsvorsitzender konnte in der anschließenden Diskussion Prof. Oppelland nach seiner Einschätzung fragen, was aus Sicht eines Politikwissenschaftlers nach wie vor für die 5%-Hürde spricht, was dagegen oder zumindest für eine Absenkung. Ferner wurde Prof. Oppelland gebeten einzuschätzen, wie sich eine Absenkung oder eine Abschaffung der 5%-Sperrklausel auf die politische Situation in Thüringen auswirken würde. Leider ging Prof. Oppelland nicht konkret auf die Fragen ein und stellte lediglich heraus, dass die Begründung des Wegfalls der 5%-Sperrklauseln für die Wahl bei Europawahlen durch das Bundesverfassungsgericht vor allem dadurch begründet sei, dass diese Parlamente keinen Regierungsauftrag erteilen würden und sich die Frage letztlich nicht stelle. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die politische Situation in den Niederlanden, mit nunmehr 15 Parteien von 26 angetreten in der Tweede Kamer der Staten-Generaal, und einer ausgesprochen schwierigen Regierungs- und Mehrheitsfindung. Insofern befürworte er keine Veränderung hinsichtlich der 5%-Sperrklausel.
Aus Sicht unseres Regionalverbandsvorsitzenden, André Ziervogel (ÖDP), ist es an dieser Stelle wichtig, einige Überlegungen synoptisch neben die Meinung von Prof. Oppelland zu stellen: „Die Partizipation kleinerer Parteien am parlamentarischen Geschehen ist eine echte Chance, die zuvor durch Prof. Oppelland angesprochene demokratische Qualität und die Verantwortung des einzelnen Abgeordneten zu stärken. Durch die Sperrklausel wurden bei der Bundestagswahl 2013 15,7 % der Stimmen ausgeschlossen. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es mir zumindest wichtig zu diskutieren, was für und gegen die 5% Sperrklausel spricht. Ist es nicht auch so, dass etablierte Parteien und das Parlament im Allgemeinen gerade im Zuge der soziodemografischen Verschiebung ein erhebliches Risiko der Sklerotisierung - der sprichwörtlichen Versteinerung in sich tragen? Leistet die Sperrklausel dadurch, dass sie neue und kleine Parteien von der parlamentarischen Repräsentation ausschließt, nicht diesem Prozess Vorschub? Auch hat sich angesichts des Aufstiegs der AfD die Sperrklausel als untauglich erwiesen, den Extremismus aus den Parlamenten fern zu halten. Ist es nicht an der Zeit im gesamtgesellschaftlichen Diskurs abzuwägen, ob eine abgesenkte Sperrklausel oder sogar ihr Wegfall eine gesellschaftliche, politische und partizipative Bereicherung sein könnte?“
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht wird unter dem Vorgang 2 BvE 2/23 in diesem Jahr in einem von der Christlich-Soziale Union CSU angestoßenen Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag die Rechtmäßigkeit der bundesweiten Geltung der angeordneten Fünfprozentklausel prüfen. Ein breiter gesellschaftlicher Diskurs sollte aus sich unseres Regionalverbandsvorsitzenden, André Ziervogel (ÖDP) dieses Verfahren begleiten.
#DasGuteGewinnt #DasGuteGewinntInErfurt #landtagswahl2024